
Geblockte E-Mail Abmahnung berechtigt
Vorsicht wenn E-Mail Abmahnungen in Ihrer Firewall oder Spam-Filter hängen bleiben. Wenn es nach dem Hamburger Landgericht geht, können Abmahnungen grundsätzlich per E-Mail versendet werden. Sollte nun diese Abmahnung in Ihrer Firewall oder im Spamfilter geblockt werden, gilt Sie trotzdem als zugestellt.
In einem Urteil vom 7. Juli 2009 (Az.: 312 O 142/09) entschied das Hamburger Landgericht, dass wie schon erwähnt, Abmahnungen per E-Mail versendet werden fürfen. Zudem soll eine solche Abmahnung auch dann als versendet gelten, wenn Sie den Empfänger gar nicht erreicht, weil Sie geblockt wurde.
Um einer "Unwissenheit" vorzubeugen, empfehlen wir, dass Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner prüfen und vorallem nicht Spam-Mails automatisch löschen. Prüfen Sie also vorsorglich Ihre Firewall Einstellungen.






